Institutionelles Schutzkonzept

zum Schutze von Kindern und Jugendlichen

vor sexualisierter und geistlicher Gewalt

 

 

Einleitung

Aufgrund des immer wieder vorkommenden sexualisierten Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in kirchlich-religiösen Zusammenhängen stehen wir in der Verpflichtung, ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen. Dieses Schutzkonzept ist für all die Menschen, die in Kontakt stehen mit der afrikanischen katholischen Gemeinde Münster und Hamm des Bistums Münster. Es ist aber auch für alle, die noch nicht über sexualisierte und geistliche Gewalt informiert sind. In unseren Herkunftsländern des Kontinents Afrika – zum großen Teil kommen wir aus Nigeria, Kamerun und auch aus Uganda, Ghana, Kenia, Zimbabwe, dem Kongo und vereinzelt aus weiteren Ländern Afrikas – , wird sexualisierte und geistliche Gewalt wenig bis gar nicht thematisiert, sowohl gesellschaftlich als auch im kirchlich-religiösen Kontext. Dieses Schutzkonzept soll der Desinformation und Tabuisierung entgegenwirken und die Menschen für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt sensibilisieren, insbesondere vor sexualisierter, aber auch geistlicher Gewalt. Die afrikanische Gemeinde will einen geschützten Lebensraum für alle, vor allem für die Kinder und Jugendlichen bieten und eine „Kultur der Achtsamkeit“ etablieren. Wegen der Desinformation sind in unserem Schutzkonzept auch ein Basiswissen von Definitionen und Begriffen über sexualisierte und geistliche Gewalt integriert. Für die, die noch nicht die deutsche Sprache beherrschen, wird unser Schutzkonzept auch auf englisch erscheinen. Dieses Schutzkonzept soll die ganze Gemeinde für sexualisierte und geistliche Gewalt sensibilisieren. Die afrikanische katholische Gemeinde ist kein Träger von Einrichtungen und hat nur Mitarbeiter*innen, die vom Bistum angestellt sind. Um die Präventionsschulungen und den Verhaltenskodex der Mitarbeiter kümmern sich die örtlichen Kirchengemeinden. Die Mitarbeiter sind dazu aufgefordert, an den Schulungen teilzunehmen.

Das Institutionelle Schutzkonzept liegt der afrikanischen Gemeinde des Bistums Münster in zwei Sprachen, deutsch und englisch vor, als Grundversion und als Flyer in prägnanter Kurzform mit dem Verhaltenskodex und den Beschwerdewegen. Das ISK wird auf unserer Homepage www.afro-katholischegemeinde.de veröffentlicht und liegt an unseren beiden Gottesdienstkirchen vor. Weitere Informationen zur sexualisierten Gewalt können sie unter www.praevention-im-bistum-muenster.de finden.

 

 

1. Sinn und Ziel unseres Schutzkonzepts


a) Gemeindeleben

Als afrikanische katholische Gemeinde geben wir Kindern und Jugendlichen, deren Eltern aus verschiedenen Ländern, Kulturen und Sprachen Afrikas stammen, Raum zur selbstbestimmten Entfaltung in Verantwortung und Mitgefühl für sich und andere. Dabei werden sie von Menschen (anderen Gemeindemitgliedern, Priestern, dem Weihbischof, Küsterinnen, der Pfarrsekretärin) begleitet, die Orientierung anbieten. Eine Orientierung, die auf dem Evangelium Jesu Christi gründet. Es gibt folgende Leitlinien:

• Der afrikanischen Gemeinde soll die Möglichkeit gegeben werden, in ihrer kulturspezifischen katholischen Tradition den Gottesdienst feiern zu können.

• Die Kinder- und Jugendarbeit (Katechese, Erstkommunion, Firmung, Messdiener*innen, Ausflüge, usw.),  ist Teil des Gemeindelebens. Sie dient auch dem Erhalt und der Entwicklung der Gemeinde.

• Das Gemeindeleben steht im Einklang mit der Lehre der Katholischen Kirche und deren Tradition und schafft auch Räume, sich mit dieser kritisch auseinander zu setzen.

• Christliche Werte sollen in der Gemeinschaft erfahrbar werden.

• Die afrikanische Gemeinde möchte für die Gemeindemitglieder religiöse Heimat sein bzw. werden.


b) Seelsorgerische Begleitung durch den Pfarrer

Unsere Gemeindemitglieder kommen zu uns im Vertrauen darauf, dass sie in ihrer Würde und ihrem Glauben respektiert werden. Einige dieser Menschen haben Gewalt, Flucht, Angst und Unsicherheit erlebt. Sie sind zum Teil tief verletzt. Sie hoffen und vertrauen darauf, dass der Pfarrer und alle Mitarbeitenden ihnen körperlichen und geistlichen Schutz bietet und Raum, ihren Glauben und sich selber frei und selbstbestimmt zu leben und zu erleben. Dabei gilt es für uns folgendes zu berücksichtigen:

• Allen Mitarbeitenden des Bistums Münster ist die Verletzbarkeit unserer Gemeindemitglieder, vor allem den Kindern und Jugendlichen bewusst. In Achtsamkeit und Respekt wahren wir deren Grenzen und gewährleisten so einen Schutzraum, der unabdingbare Voraussetzung für eine würdevolle und aufrichtige Begegnung untereinander, mit Gott und dem Glauben ist.

• Wir wissen darum, dass sich Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche im kirchlich-religiösen-seelsorgerischen Kontext in eine gewisse Abhängigkeit begeben können und sind uns der besonderen Verantwortung bewusst.

 

Sollte ein Gemeindemitglied Grenzüberschreitungen bis

hin zu missbräuchlichem Verhalten erfahren haben, gilt es Orientierung,

Vertrauen und Sicherheit in einem geschützten Rahmen zu gewährleisten. Das ist Sinn und Ziel dieses Schutzkonzeptes, dem sich alle Mitarbeiter*innen durch Fortbildung und ihre Unterschrift verpflichten müssen.

 

 

2. Basiswissen zur sexualisierter und geistlicher Gewalt

 

a) Sexualisierte Gewalt
 

„Unter sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen verstehen wir jegliche sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können. Auch wenn Kinder sexuellen Handlungen zustimmen oder sie initiieren, ist das Gewalt. Täter*innen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes bzw. des Jugendlichen zu befriedigen. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist immer auch ein Machtmissbrauch. Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer oder körperlicher Gewalt.

 

Rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung sexualisierter Gewalt ist der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches.

Dort bezeichnet ,Sexueller Missbrauch‘ lediglich die strafbaren Formen sexueller Handlungen gegenüber Kindern bzw. Jugendlichen, die von einiger Erheblichkeit sind. Darüber hinaus gibt es Formen von sexualisierter Gewalt, die nicht strafrechtlich erfasst sind.

Das Strafrecht unterscheidet hierbei zwischen Kindern (Personen bis 14 Jahre) und Jugendlichen. Im Strafgesetzbuch wird hierfür der Begriff ‚Sexueller Missbrauch‘ verwendet.

Sexueller Missbrauch an Kindern ist definiert als jede sexuelle Handlung, die Kindern aufgedrängt, abverlangt oder vor ihnen vorgenommen wird. Behauptete Einwilligungen sind ausnahmslos unwirksam. Strafbar ist auch der Besitz, Erwerb und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen (sogenannte Kinderpornographie).

Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte Umstände hinzukommen: etwa die Ausnutzung einer Zwangslage, von Schutz- und Obhutsverhältnissen oder Widerstandsunfähigkeit.“

Aus:

https://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/16.was-ist-sexualisierte-gewalt.html

 

b) Geistlicher Missbrauch
 
Geistlicher Missbrauch ist der Missbrauch von Macht im christlichen Kontext mit christlichen Mitteln. 
 
Geistlicher Missbrauch differenzierter beschrieben 
Differenzierter betrachtet ist geistlicher Missbrauch eine mehr oder weniger offensichtliche, andauernde Manipulation, Unterdrückung und Ausnutzung anderer “im Namen Gottes”, um sie für das Erreichen eigener Zwecke und Ziele gefügig zu machen. Dies geschieht durch ungesunde emotionale Abhängigkeiten und mentale Manipulationen, bei denen christliche Lehren, Werte und Begriffe entstellt werden, um sie zur Verstärkung von Machtansprüchen einzusetzen. Zum Beispiel a) Umdeutung biblischer Begriffe, b) Christliche Übertreibungen, c) Überhöhung von christlichen Werten, bei denen individuelle Bedürfnisse vernachlässigt oder ganz aufgegeben werden sollen, d) Gut / Böse-Denken. Nicht immer geschieht dieser religiös geprägte Machtmissbrauch vorsätzlich. Manchmal führt eine mangelnde Reflexion zu übergriffigen Forderungen. Auch psychische Beeinträchtigungen sowie starre ideologische Überzeugungen können Nährboden für geistlichen Machtmissbrauch sein.

 

Aus: Erzdiözese München und Freisingen,

https://www.geistlicher-missbrauch.org   

3. Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex legt Regeln für das Handeln fest und diese

Regeln gelten für die Haupt- und Ehrenamtlichen in der ganzen

Gemeinde. Diese Regeln gelten auch in anderen Bereichen. Denn überall können uns Menschen begegnen, die besonderen Schutzes bedürfen.

 

3.1. Grundlage für unser Handeln: Die Rechte der Kinder- und Jugendlichen

Die Grundlage für unser Handeln sind die Rechte der Kinder und

Jugendlichen. Im Folgenden sprechen wir Dich, „Kind und Jugendliche/r“ direkt an:

1. Deine Idee zählt!

Du hast das Recht, deine Meinung und deine Vorschläge

einzubringen. Du hast das Recht, dich zu beschweren.

 

2. Fair geht vor!

Du hast das Recht, respektvoll und fair behandelt zu werden. Kein

Kind, kein Jugendlicher und kein Erwachsener darf dir drohen oder

Angst machen. Egal ob mit Blicken, Worten, Bildern, Spielanweisungen

oder Taten. Niemand darf Gewalt gegen dich anwenden, dich

erpressen, dich ausgrenzen oder abwertend behandeln.

 

3. Dein Körper gehört dir!

Du hast das Recht selbst zu bestimmen, mit wem du zärtlich sein

möchtest und mit wem nicht. Niemand darf dich gegen deinen

Willen küssen, deine Geschlechtsteile berühren oder dich drängen,

jemand anderen zu berühren. Niemand darf dich gegen deinen

Willen fotografieren oder filmen und niemand darf ohne dein

Einverständnis Bilder und Videos von dir posten, simsen oder anders

im Internet teilen bzw. weiterverschicken. Du hast das Recht, dass

entsprechende Inhalte auf deinen Wunsch hin gelöscht werden.

Peinliche oder verletzende Bemerkungen über den Körper von

Mädchen und Jungen sind gemein und dürfen nicht sein.

 

4. Nein heißt NEIN!

Du hast das Recht NEIN zu sagen, wenn jemand deine Gefühle oder

die von anderen verletzt. Jedes Mädchen und jeder Junge hat eine

eigene Art NEIN zu sagen. Manche sagen mit Blicken, Worten oder

ihrer Körperhaltung NEIN, andere gehen beispielsweise weg. Du hast

das Recht, dass dein NEIN respektiert wird. Habe kein schlechtes

Gewissen, wenn du NEIN sagst!

 

5. Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat!

Du hast das Recht, auf Hilfe von Kindern, Jugendlichen oder

Erwachsenen, wenn du dich unwohl fühlst oder jemand deine

persönlichen Grenzen oder Gefühle verletzt. Hilfe holen ist mutig!

 

3.2. Verhaltenskodex für Haupt- und Ehrenamtliche und erwachsene Gemeindemitglieder

Die verbindlichen und konkreten Verhaltensregeln sollen sich auf

folgende Bereiche beziehen:

 

Gestaltung von Nähe und Distanz

1. Wir achten und respektieren die Rechte der Kinder, die unsere Einrichtungen (Kirche und Pfarrheim) und Veranstaltungen (Wallfahrten, Gemeindefeiern, Ausflüge) besuchen und behandeln sie nach dem Gleichheitsgrundsatz. Wir entwickeln keine andere ausschließenden Beziehungen zu einzelnen Kindern, z.B. dadurch, dass wir einzelnen Kindern Geschenke machen und anderen nicht.

2. Wir behandeln die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, die die Gestaltung des Kontaktes zum Pfarrer und zu den Mitarbeiter*innen selbst bestimmen. Wir drängen ihnen weder Umgangsformen auf, noch verlangen wir von ihnen, dass sie Erfahrungen, Gedanken und Gefühle preisgeben, die sie nicht freiwillig bereit sind, zu teilen.

3. Wir sind uns der besonderen Verantwortung als Erwachsene und damit unserer Vorbildfunktion für die Kinder bewusst.

4. Wir hinterfragen die Gründe für das Fotografieren von Kindern, klären sie altersentsprechend darüber auf und holen explizit ihre Erlaubnis ein oder bitten um die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Wir respektieren ein Nein der Kinder.

5. Wir fragen die Kinder altersentsprechend nach Erlaubnis für Körperkontakt und benennen dessen Zweck (z.B. auf den Stuhl helfen, Jacke ausziehen). Liebevolle Zuwendung (z.B. Umarmung) erfolgt nur als Erwiderung eines kindlichen Bedürfnisses und mit dem Einverständnis der Kinder und dem Ziel Trost zu spenden und das Wohlbefinden des Kindes zu sichern. Wir umarmen nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse (nach Nähe etc.). Körperkontakte ohne Erlaubnis der Kinder sind möglich bei Erste-Hilfe. Wir beachten die Intimsphäre bei Toilettengängen, in Waschräumen und in Privatzimmern bei Freizeiten mit Übernachtung. Bei der Unvermeidbarkeit gemischtgeschlechtlicher Schlafzimmer fragen wir um die Erlaubnis der Eltern.

6. Wir teilen mit den betreuten Kindern Erfahrungen aus unserem Privatleben, wenn sie entwicklungsfördernd sind. Probleme in unserem privaten oder Arbeitsleben werden im Kontakt mit Kindern nicht erläutert.

7. Bei erzieherischen Maßnahmen achten wir darauf, dass die Maßnahmen keine Drohung, Nötigung oder gar Freiheitsentzug enthalten.


4. Beschwerdewege

Beschwerdewege und Handlungsleitfaden bei möglicher (sexualisierter und geistlicher) Gewalt:

 

4.1 Was tun bei der Vermutung, ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher ist Opfer von (sexuellen und/oder geistlichen) Übergriffen oder (sexuellem und/oder geistlichem) Missbrauch geworden?

 

Was man nicht tun sollte

• Nichts auf eigene Faust unternehmen.

• Keine eigenen Ermittlungen zur Vermutung.

• Keine Konfrontation der vermuteten Täterin/des vermuteten Täters! Er oder sie könnte die Betroffene oder den Betroffenen unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr –

• Keine eigene Befragung des betroffenen jungen Menschen! – Vermeidung von belastenden Mehrfachbefragungen

• Keine Konfrontation der Eltern der Betroffenen oder des Betroffenen mit der Vermutung!


Was man tun sollte

• Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.

• Zuhören, Glauben schenken, ernst nehmen! - Überlegen, woher die Vermutung kommt. - Verhalten des potenziell betroffenen, jungen Menschen beobachten. - Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen. – Dokumentationsbogen –

• Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

• Sich selber Hilfe holen! Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.

• Unverzügliche Information der zuständigen Person der Leitungsebene der Institution, bei der Sie beschäftigt oder ehrenamtlich tätig sind, beziehungsweise des Trägers der Veranstaltung oder der beauftragten Ansprechpersonen des Bistums. Absprache zum weiteren Vorgehen.


4.2 Was tun, wenn ein Kind / ein Jugendlicher von einem Missbrauch erzählt?

 

Was man nicht tun sollte

• Nicht drängen! Kein Verhör. Kein Forscherdrang. Keine überstürzten Aktionen.

• Offene Fragen (Wer? Was? Wo?) stellen und keine „Warum“-Fragen verwenden!

• Keine logischen Erklärungen einfordern!

• Keinen Druck ausüben!

• Keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen abgeben! Keine Angebote machen, die nicht erfüllbar sind.

• Nichts auf eigene Faust unternehmen!

• Keine Konfrontation/eigene Befragung der oder des Beschuldigten! Sie oder er könnte die Betroffene oder den Betroffenen unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr –

• Keine eigenen Ermittlungen zum Geschehen!

• Keine Informationen an die mögliche Täterin oder den möglichen Täter!

• Keine Konfrontation der Eltern der Betroffenen oder des Betroffenen mit der Vermutung!

• Keine Entscheidungen und weitere Schritte in die Wege leiten ohne altersgemäßen Einbezug des jungen Menschen!

 

Was man tun sollte

• Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.

• Zuhören, Glauben schenken und den jungen Menschen ermutigen sich anzuvertrauen! Auch Erzählungen von kleineren Grenzverletzungen ernst nehmen. Gerade Kinder erzählen zunächst nur einen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist.

• Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des jungen Menschen respektieren!

Zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen ergreifen! „Du trägst keine Schuld an dem was vorgefallen ist!“

• Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird! „Ich entscheide nicht über Deinen Kopf.“ – aber auch erklären – „Ich werde mir Rat und Hilfe holen.“

• Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

• Gespräch, Fakten und Situation dokumentieren! – Dokumentationsbogen – Sich selber Hilfe holen!

• Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen. Unverzügliche Information der zuständigen Person der Leitungsebene der Institution, bei der sie beschäftigt oder ehrenamtlich tätig sind, beziehungsweise des Trägers der Veranstaltung oder der beauftragten Ansprechpersonen des Bistums. Absprache zum weiteren Vorgehen.

 

4.3 Was tun … bei der Vermutung, dass eine Person Täterin oder Täter von sexueller Gewalt ist?

 

Was man nicht tun sollte

• Nichts auf eigene Faust unternehmen!

 

• Keine eigenen Ermittlungen zur Vermutung!

 

• Keine Konfrontation/eigene Befragung der vermutlichen Täterin/des vermutlichen Täters! Er oder sie könnte die Betroffene oder den Betroffenen unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr –

 

• Keine eigene Befragung der vermuteten Täterin oder des vermuteten Täters! –Vermeidung von belastenden Mehrfachbefragungen –

 

• Keine Konfrontation der Eltern der Betroffenen oder des Betroffenen mit der Vermutung

 

Was man tun sollte

• Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.

 

• Zuhören, Glauben schenken, ernst nehmen! - Überlegen, woher die Vermutung kommt. - Verhalten der vermuteten Täterin/des vermuteten Täters beobachten! - Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen. – Dokumentationsbogen –

 

• Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

 

• Sich selber Hilfe holen! Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen. Unverzügliche Information der zuständigen Person der Leitungsebene der Institution, bei der sie beschäftigt oder ehrenamtlich tätig sind, beziehungsweise des Trägers der Veranstaltung oder der beauftragten Ansprechpersonen des Bistums. Absprache zum weiteren Vorgehen.

 

 

4.4 Handlungsschritte in Verantwortung der Institution oder des Trägers


Mitteilungs- und/oder Vermutungsfall

• Fachliche Beratung einholen! Bei einer begründeten Vermutung sollte die zuständige Person auf der Leitungsebene der Institution oder des Trägers eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8b Abs. 1 SGB VIII zur Beratung hinzuziehen. Diese berät unter anderem bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und hinsichtlich weiterer Handlungsschritte. Die Kontaktdaten der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ können beim örtlichen Jugendamt erfragt werden.

• Information der Eltern/der Sorgeberechtigten! Auf der Grundlage der fachlichen Beratung entscheidet die zuständige Person des Trägers, ob, wann, und wie die Eltern/die Sorgeberechtigten der Betroffenen oder des Betroffenen informiert werden.

• Information der beauftragten Ansprechpersonen! Die zuständige Person der Leitungsebene der Institution oder des Trägers muss die Hinweise unverzüglich an die beauftragten Ansprechpersonen des Bistums weiterleiten! (Mitteilungspflicht) Mitarbeitende können sich auch unabhängig vom Träger an die beauftragten Ansprechpersonen des Bistums wenden, die nach einem festgelegten Verfahrensablauf das weitere Vorgehen regeln.

• Jugendamt einschalten! Begründete Vermutungsfälle außerhalb von kirchlichen Zusammenhängen mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch Personen im familiären oder sozialen Umfeld sind umgehend dem örtlichen Jugendamt oder der Polizei zu melden.

• Bei akuter Gefährdung den Kontakt zwischen Betroffenen und vermuteter Täterin/vermutetem Täter unterbinden

 

Wichtige Namen und Adressen hängen in allen unseren Gottesdienstorten aus und auf der Homepage. Bei mehrtägigen auswärtigen Veranstaltungen wird eine Liste durch die Leitung der Maßnahme ausgehängt und bei Bedarf vor der Veranstaltung den

Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die Kommunikation nach außen im Missbrauchsfall erfolgt über den Interventionsbeauftragten des Bistums Münster. Der Leiter der Afrikanischen Gemeinde und die Präventionsfachkraft stehen mit ihm im engen Austausch.

 

4.5 Ansprechpartner

 

Leiter der Afrikanischen Gemeinde

Frankline Chukwuemeka Anyanwu: 0176-45785336

anyanwu@bistum-muenster.de

 

Präventionskraft und Sekretärin

Sabine Schwetka: 0251-9876061

Schwetka-S@bistum-muenster.de

 

Präventionsbeauftragte des Bistum Münster

Dr. Margret Nemann: 0152 57 63 85 41

Hildegard Frieling-Heipel: 0173 1643969

Bardo Schaffner: 0151 43816695

 

Jugendamt

Zuständiges Jugendamt des Wohnortes

 

Zartbitter Münster – Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

www.zartbitter-muenster.de/einsatzorte/muenster

 

Kaktusblüte Hamm e. V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt

www.kaktusbluete-hamm.de


Hilfeportal im Internet

https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html

 

Hilfetelefon für Kinder und Jugendliche

0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)

Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

 

 

5. Qualitätsmanagement

Dieses Schutzkonzept - einschließlich Verhaltenskodex - wird allen

Menschen, die im Kontakt mit der afrikanischen Gemeinde sind, bekannt gegeben sowie auf der Homepage der Afrikanischen Gemeinde www.afro-katholischegemeinde.de veröffentlicht.

Bei Rückmeldungen zum ISK schreiben Sie uns gerne an:

Sabine Schwetka; Schwetka-S@bistum-muenster.de

Oder rufen Sie uns zu unseren Sprechzeiten an: 0251 – 9876061

Mon., Dien., Don. und Fr.: 9:00 bis 13 Uhr

 

Die Präventionsfachkraft ist dafür verantwortlich, dass es aktualisiert wird:

• nach einem Vorfall

• bei relevanten strukturellen Veränderungen

• spätestens alle fünf Jahre

• bei relevanten Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen oder

Verantwortlichen.

Der Leiter und Seelsorger der Afrikanischen Gemeinde sowie die Präventionsfachkraft haben im Blick, dass der Verhaltenskodex mindestens einmal jährlich besprochen wird.

Die Hauptamtlichen treffen sich jährlich auf Einladung der

Präventionsfachkraft, um das Konzept zu überarbeiten.

Der Flyer zum Schutzkonzept wird den Menschen in der Gemeinde beim

Auftakt von Veranstaltungen für Kinder verteilt.

 

6. Aus- und Fortbildung

Durch die Schulungsmaßnahmen soll eine innere Haltung aufgebaut

werden, die zu einem kompetenten Handeln befähigt. Das Bistum Münster legt für die hauptamtlichen Seelsorger eine 12-Stunden-Schulung und nach 5 Jahren eine 6-Stunden-Vertiefungsschulung der Thematik fest. Der Referat Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprache kümmert sich um die Schulungen von Hauptamtlichen in den Missionen und Gemeinden. Die Präventionsfachkraft hat an der Präventionsschulung sexualisierter Gewalt (Basis+) und geistlicher Gewalt (Basis+) teilgenommen und nimmt nach 5 Jahren an einer 6-Stunden-Vertiefungsschulung teil. Für alle Ehrenamtlichen, die bei Katechesen, Erstkommunion, Firmungen und anderen Veranstaltungen auf Einladung vom Leiter der Afrikanischen Gemeinde ehrenamtlich aushelfen und dabei mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen Kontakt haben, ist eine Einführung in das ISK notwendig.

Die Präventionsfachkraft stellt sicher, dass Ehrenamtliche eine

Einführung in das ISK bekommen.

 

7. Maßnahmen zur Stärkung

Zentral ist für uns, dass wir die Kinder und Jugendlichen stärken. Zur Umsetzung nutzen wir altersgerechte Methoden und Materialien, die zum Mitmachen, Sensibilisieren, Austauschen und Reflektieren einladen.

 

Wir wollen für die Kinder und Jugendlichen:

• Vertrauen im Umgang mit eigenen Gefühlen ermöglichen;

• eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens im Miteinander fördern;

• die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit stärken;

• die Persönlichkeit und den Selbstwert stärken;

• die Partizipation fördern (Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht, bei Programmentwicklung Wünsche einbeziehen)

• das Wissen um die eigenen Rechte (z.B. auf Würde, Bedürfnisse, Grenzen, Scham, Wertschätzung, Beschwerde, Hilfe, Unversehrtheit) stärken.

 

Wir wollen den Kindern und Jugendlichen dabei helfen:

• gute und schlechte Geheimnisse (das ist kein Petzen) unterscheiden zu lernen;

• anderen zu helfen und sich Hilfe holen zu können;

• Ja und Nein sagen zu lernen;

• und respektvoll miteinander umgehen zu lernen.

 

Schlusswort

Die Hauptamtlichen der afrikanischen katholischen Gemeinde

Münster und Hamm, darunter die Präventionsfachkraft der Gemeinde, haben über das Schutzkonzept beraten und es in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Frankline Chukwuemeka Anyanwu, Leiter und Seelsorger der Gemeinde

 

Sabine Schwetka, Sekretärin und Präventionsfachkraft